Nutzungsordnung für das Selbstlernzentrum in J14
Das
Selbstlernzentrum ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen
Oberstufe, die in Ruhe mit Medien (Büchern, Computerprogrammen,
Internet, Zeitschriften) lernen möchten. Um Missverständnissen vorzubeugen,
wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es sich beim Selbstlernzentrum um
einen Arbeitsraum und nicht um einen Aufenthaltsraum im herkömmlichen Sinne
handelt. Die Nutzung ist an bestimmte Regeln gebunden.
- Nur Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe II und SV-Schüler mit besonderem Ausweis
dürfen den Raum betreten. Schüler der Sekundarstufe I dürfen die Angebote
des Raumes nur unter Aufsicht eines Lehrers nutzen.
- Jeder Nutzer trägt
sich in die ausliegenden Listen ein, wenn er den Raum betritt und wenn er
ihn wieder verlässt.
- Im
Selbstlernzentrum ist Ruhe zu halten.
- Die
bereitgestellten Lexika, Nachschlagewerke, Schulbücher und die
elektronischen Medien dürfen nur im Selbstlernzentrum genutzt werden. Die
Computer und Bücher sind pfleglich zu behandeln. Die Bücher, Zeitschriften,
DVDs und CD-Roms sind nach Gebrauch wieder an die ausgewiesenen Plätze
zurückzustellen.
- Die
fünf Computer dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.
Die Systemeinstellungen der Computer dürfen nicht verändert werden.
- Eigene Disketten,
DVDs oder CD-Roms dürfen nicht in die Rechner eingelegt werden.
- Jeder Nutzer ist
verpflichtet, Schäden an Einrichtungsgegenständen, Büchern oder Computern
sofort bei den Lehrern in den angrenzenden Büros zu melden.
- Im
Selbstlernzentrum darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.
- Vor Verlassen des
Raumes stellt jeder Nutzer die Stühle an die Tische.
- Jeder Nutzer ist
verpflichtet, beobachtete Zuwiderhandlungen sofort bei den Lehrern in den
angrenzenden Büros zu melden.
- Schüler haben Lehrern,
die den Raum kontrollieren, Auskunft über ihre Tätigkeiten im
Selbstlernzentrum zu geben.
- Schülerinnen und
Schüler, die durch ihr Verhalten keine Gewähr für eine Nutzung des
Selbstlernzentrums im Sinne dieser Nutzungsordnung bieten, werden mit einem
Raumverbot belegt und dürfen das Selbstlernzentrum fortan nicht mehr
betreten.
Der
Schulleiter
....................……
U.
Müller